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Der Klimschutz werde als grösste Herausforderung unserer Zeit angesehen. Solange fossile Energie unsere Häuser heize und unsere Fahrzeuge antreibe würden wir nur schleppend vorankommen. Die Zeit hätten wir nicht. Es brauche massive öffentliche in den Klimaschutz - und zwar jetzt.
Die Geschäftsleitung der SP habe deshalb am Freitag, 12. November 2021, zugestimmt, deine entsprechende Volksinitiative auszuarbeiten. Die grösste Herausforderung unserer Zeit müsse in der richtigen Grössenordnung angepackt werden: Ihr Initiativetext sieht vor, dass wir jedes Jahr zwischen 0.5 und 1% des Bruttoinlandproduktes in den ökologischen umbau der Schweiz investieren. Das sind rund 7 Milliarden Franken jährlich.
Dieser Betrag erlaube es uns - wie 2019 in ihrem Marshall-Plan detailliert dargelegt - mit der notwendigen Geschwindigkeit voanzugehen. Dabei gehe es nicht unur um die Kosten für Solarpanels, Gebädesanierungen und den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Wir würden mi t diesen Investitionen auch sicherstellen, dass sich all dijenigen Menschen weiterbilden könnten, die heute in Berufen arbiente, welche es nach dem ökologischen Umbau nicht mehr geben würde. Fü die Energiewende seien wir auf clevere Köpfe und geschickte Hände angewiesen. Klimaschutz sei nur möglich, wenn die Kosten des Jahrhundert-Umbaus gerecht verteilt wüden, er alle eine Perspektive böte und die ganze Bevökerung mit an Bord holen würde.
Genau so, wie frühere Generationen die SBB lanciert, die AHV erschaffen, die ETH gegründet und die NEAT gebaut haben, würden wir die Schweiz klimaneutral machen. Wir würden dabei mit allen Menschen und Organisationen zusammenarbeiten, welche ebenfalls überzeugt sind, dass wir nicht auf technische Wunderlösungen warten können, sondern jetzt handeln müssen.
Initiative für eine sozial gerechte Energie- und Klimapolitik: Investition für Wohlstand, Arbeit und Fortschritt
Art. 103a: Förderung einer sozial gerechten Energie- und Klimapolitik
1 Im Einklang mit den internationalen Klimaabkommen bekämpfen Bund, Kantone und Gemeinden die menschengemachte Klimaerwärmung und ihre gesellschaftlichen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen. Sie sorgen für eine sozial gerechte Finanzierung und Umsetzung der Massnahmen.
2 Der Bund unterstützt insbesondere:
a. die Dekarbonisierung von Verkehr, Immobilien und Wirtschaft
b. die Energieeffizienz sowie die Stromversorgungsicherheit und den dafür nötigen Ausbau der erneuerbaren Energien
c. die für die Dekarbonisierung notwendigen Aus-, Weiterbildungs- und Umschulungsmassnahmen
d. die negative Emissionen, insbesondere durch natürliche Karbonsenken
e. die Stärkung der Biodiversität zur Bekämpfung der Folgen der Klimaerwärmung.ยจ
3 Für die Finanzierung der bundeseigenen Vorhaben und für finanzielle Beiträge an die Vorhaben von Kantonen, Gemeinden und Dritter verfügt der Bund über einen Investitionsfonds. Der Fonds oder von ihm beauftragte Dritte können auch Kredite, Garantien oder Bürgerschaften gewähren.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.
Übergangsbestimmung Art. 197 XX
Der Fonds gemäss Art. 103a Abs. 3 wird vom Bund spätestens ab dem dritten Jahr nach Annahme der Volksinitiative bis 2050 jährlich mit Mitteln in der Höhe von 0,5% bis 1% des Schweizerischen Bruttoinlandproduktes gespeist. Dieser Betrag wird im Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben gemäss Art. 126 BV Abs. 2 nicht mitgerechnet. Er kann angemessen gesenkt werden, wenn die Schweiz ihre nationale und internationale Klimaziele erreicht hat.
Der Green New Deal: Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP), angekündigt am 22. Oktober 2008: Arbeitsplätze in "grünen" Industrien schaffen und damit die Wirtschaft ankurbeln und gleichzeitig den Klimawandel bremsen.
Konsequenzen des Ja zum Klimagesetz oder Stromfressergesetz:
Weitere Konsequenzen: